Einträge von Dolphin Media Production

IMS International Marketing Services GmbH! BaFin verhängt Kontosperre und ordnet Rückabwicklung bei OneCoin Dienstleister an.

Am 17. und 20. Februar 2017 hat die BaFin nach § 4 Absatz 1 Satz 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) über die bekannten noch aktiven Konten der IMS International Marketing Services GmbH, Greven, in Deutschland eine Kontensperre verhängt, die von Gesetzes wegen sofort vollziehbar ist. Mit Bescheid vom 5. April 2017 verfügte sie außerdem an die IMS International Marketing Services GmbH gemäß […]

SK Rapid Wien! Opfer des Lyoness-Schneeballsystems?

Peter Klinglmüller (SK Rapid Direktor Kommunikation, Medien und PR) äußerte sich schriftlich verharmlosend zu den rechtskräftigen Verurteilungen des Sponsor- und Partnerunternehmens Lyoness. 

Lyoness und die Gutscheine! Rechtlich und bilanziell unbedenklich?

In jedem Loyalty-Programm (z.B. bei Miles&More) müssen für nicht monetäre Leistungen, wie das Sammeln von Punkten oder Bonusmeilen Rückstellungen gebildet werden, da diese Punkte, die meine Konsumenten gesammelt haben, irgendwann eingelöst werden können. Lufthansa muss beispielsweise für seine Statuskunden, bei denen die Bonusmeilen nie verfallen, Milliarden Rückstellungen in den Bilanzen ausweisen. Bei Lyoness hat man Mitgliedern […]

Rechtskräftiges Urteil des Berufungsgericht – Bedeutung

Das Gericht hat mit der rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren (Az. 31 C 651/16z 11) sehr klar dargelegt, was sicherlich für die meisten der Geschädigten gilt: Sie haben als Konsumenten gehandelt und hatten nie die Chance, an die versprochenen Vorteile zu gelangen, ohne weitere Mitglieder anzuwerben. Die inhaltliche Begründung des Gerichts führt zu einem umfassenderen Blick […]

Lyoness ist nun „offiziell“ ein Schneeballsystem!

  Gegen das seinerzeitige Urteil (31 C 651/16z – 11) vom 11.10.2016 des BG Salzburg war Lyoness selbstverständlich in Berufung gegangen. Das Berufungsgericht am LG Salzburg hat am 04. Januar 2017 die Berufung (22 R 351/16w) nun verworfen und bestätigt, dass es sich bei Lyoness um ein Schneeballsystem handelt. Eine Revision am OGH ist nicht zulässig.