Drogeriemarkt MÜLLER ebenfalls ein „gefaktes Partnerunternehmen!“

Nach der Marke PUMA Deutschland stellt sich nun auch der Drogeriemarkt MÜLLER als „gefaktes Partnerunternehmen“ heraus. Herr Günther Hann (GL / Kundenmanagement) der Müller Service Ltd. & Co. KG teilte auf unsere Anfrage mit: „…….können wir Ihnen mitteilen,

PUMA – ein weiterer „gefakter Geschäftspartner“

Wir haben nun erneut alle größeren (noch vorhandenen) Handels- und Geschäftspartner, die auf der Lyoness-Website angeführt sind, mit Fakten zu Lyoness kontaktiert und innerhalb kürzester Zeit meldete sich der Sportartikelhersteller PUMA. Frau Kerstin Neuber (Head of Corporate Communications) der PUMA-Zentrale in 91074 Herzogenaurach teilte uns mit: ‚Sehr geehrte Frau W……., vielen Dank für die Information. Das […]

Ein Schweizer Unternehmer klagt Lyoness und gewinnt

Das Kantonsgericht Zug kommt zu dem Schluss, dass Lyoness ein „Schneeballsystem nach dem Schneeballprinzip“ betreibt.

Kein ISO 9001-Zertifikat mehr für Lyoness!

Trotz hagelnder Verurteilungen und anderer Nöte versucht Lyoness sich weiterhin mit tadellosem Image darzustellen. Dazu gehörten auch die verschiedensten Zertifizierungen von TÜV Rheinland, Köln und Quality Austria, Wien.

Ominöser Drittanbieter der Lyoness-Mastercard war Lyoness selbst!

Wie bereits am 01.07.2016 über verschiedenste Medien berichtet wurde, besteht zwischen Lyoness und Mastercard keinerlei Geschäftsbeziehung. 

„Lyoness/Lyconet – falsches Spiel als Sponsor!“

Entweder ist den Machern von Lyoness inzwischen alles egal oder aber die Zielsetzung ist es, nun noch einmal richtig Kasse zu machen, wo es nur geht. Der nachfolgende Beitrag erschien am 26.09.2016 auf Facebook Lyoness International:

KR A. Werner – Vorsitzende des Aufsichtsrates der Lyoness Groupe AG aus dem Amt!

Kommerzialrat Andreas Werner war in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtrats bei Lyoness u.a. beim Erstlegisten „Rapid Wien“ immer wieder medienwirksam aufgetreten.

Lyoness/Lyconet per Gerichtsurteil (Az: EV 2016 42) in der Schweiz als „Schneeballsystem“ verurteilt!

Auch in der Schweiz ist mit einer bravourösen Begründung am 20.09.2016 ein Urteil des Kantonsgericht Zug ergangen:

Lyoness mit Urteil (Az. 21 C 311/15m) vom 08.09.2016 ein „Schneeballsystem!“

Ein weiteres Urteil – Az. 21 C 311/15m – des Bezirksgericht für Handelssachen Wien vom 08.09.2016 bestätigt nun bereits zwei vorangegangene Urteile und festigt die bisherigen Entscheidungen zu Lyoness als Schneeballsystem. Es darf davon ausgegangen werden, dass Lyoness wieder auf Zeit spielt und mit Berufungen das Verfahren zeitlich in die Länge zu ziehen versucht.

Zweckgebunde 15 Mio. € aus Werbekampagnen sind verschwunden! Lyoness kann sich nicht erinnern?

Wie aus Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen ist, sind 15 Millionen Euro als zweckgebundene Investition aus Werbekampagnen offensichtlich durch die Führungsriege von Lyoness zweckentfremdet worden. Was mag der Grund dafür sein, dass die WKStA als „Sonderheit der Staatsanwaltschaft Wien“ und unter Leitung von OStA Schön, innerhalb von vier Jahren Ermittlungen dem nicht nachgegangen ist? Diese Frage muss sich OStA Michael Schön gefallen lassen.